Bolzano-Weierstraß-Theorem

Jede Folge in einer Kompaktheit in der Topologie Teilmenge ARnA \subset \mathbb{R}^n enthält eine in AA konvergente Teilfolge.

Dieses Theorem bedeutet, dass wenn eine beliebige Folge (xk)kNARn(\vec{x}_{k})_{k \in \mathbb{N}} \in A \subset \mathbb{R}^n in vollständig in einer kompakten Menge liegt, es auch immer eine Teilfolge dieser Folge (xk)(\vec{x}_{k}) gibt, welche einen Grenzwert in dieser Menge AA hat.

Das bedeutet, dass jede Folge xkA\vec{x}_{k} \in A, die gegen x\vec{x} konvergiert, nicht unbedingt ihren Grenzwert in der Teilmenge AA haben muss. Liegt der Grenzwert nicht in der Teilmenge AA, so ist dieser ein Randpunkt (siehe Topologie im n-dimensionalen Raum der Reellen Zahlen).

Ist jedoch AA eine abgeschlossene Menge, so liegt der Grenzwert (falls-er-existiert) immer in AA.

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